Philosophie

Liebe Betroffene, Angehörige und Freunde!
In Deutschland bildet die Pflegeversicherung neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherungen. Zu unser aller Glück, denn das ist in anderen Ländern nicht selbstverständlich.

Geht nicht – gibt`s nicht!

Wer pflegebedürftig wird, hat mit Einschränkungen hinsichtlich Mobilität und Eigenständigkeit zu kämpfen. Das Leben ist nicht mehr alleine zu bewältigen und Hilfe wird benötigt. Diese bittere Pille muss erst einmal geschluckt werden. Und wie der Einzelne mit dieser Situation psychisch zurecht kommt, ist eben nicht geregelt.

Hier ist es wichtig, auch die emotionale Seite zu betrachten und das Vertrauen zum zukünftigen Pflegepersonal aufzubauen. Wir bieten uns als Freund an und möchten Sie bei der Erhaltung Ihrer Selbstständigkeit so gut es geht unterstützen. Mit Gesprächen und Mobilisierungsübungen können wir Wege bereiten, die neuen Lebensmut entstehen lassen.

Wir alle – auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes – werden zukünftig mal in der Situation sein, Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Das fällt sehr viel leichter, wenn es spürbar menschelt.
Natürlich muss auch die Fachkompetenz stimmen. Deshalb setzen wir ausnahmslos auf examiniertes Pflegepersonal und regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen.

Geht nicht – gibt’s nicht, ist unser Motto und beschreibt die Dinge, die nicht geregelt sind und somit eigentlich “nicht gehen”. Wir haben das Herz am rechten Fleck, den Verstand auf wachsam gestellt und sind immer gewillt, eine Lösung für alle Seiten zu finden.

Pflege Charta

Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf

Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimm

tes und selbständiges Leben führen zu können.

Körperliche und Seelische Unversehrtheit,
Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele

geschützt zu werden.

Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat-

und Intimsphäre.

Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf

ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifi

zierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf umfassende Informationen über

Möglichkeiten und Angebote der Beratung,

der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

Kommunikation, Wertschätzung und
Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit

anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaft

lichen Leben.

Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung

entsprechend zu leben und seine Religion

auszuüben.

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat
das Recht, in Würde zu sterben.

Download PDF